Schwarzgeld

ist das unter Verstoß gegen Rechtssätze erlangte, insbesondere vor der Steuerverwaltung verheimlichte Geld. Es ist vielfach Gegenstand der Geldwäsche. Als Ergebnis einer Straftat kann es der Einziehung unterliegen. Lit.: Götzenberger, A., Schwarzgeld-Anlage in der Praxis, 7. A. 2002; Wieland, /., Schwarze Kassen, NJW 2005, 110




Vorheriger Fachbegriff: Schwarzgastronomie | Nächster Fachbegriff: Schwarzhören und -sehen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen