Schwäbischer Bund

von den schwäbischen Reichsständen 1488 zur Sicherung des Landfriedens gegründete Vereinigung. Hinzu traten später die Kurfürsten von der Pfalz, von Mainz und Trier, ferner Hessen, Bayern und zahlreiche süddeutsche Stände. Er war in mehrere Kriege verwickelt und bekämpfte insbes. das Raubrittertum, freilich auch die Bauern im Bauernkrieg. Auflösung 1533 infolge der Reformation.




Vorheriger Fachbegriff: Schwören | Nächster Fachbegriff: Schwägerin


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen