Seuchengesetz

das Bundesseuchengesetz sieht für bestimmte Krankheiten eine Meldepflicht vor; ferner enthält es Vorschriften über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie Entschädigungsvorschriften (z. B. für Impfschäden). a. Übertragbare Krankheiten.




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