Sicherheitsleitung

Eine der Abwendung bestimmter zukünftiger Rechtsverletzungen dienende Leistung, die entweder auf Vertrag beruht (z. B. Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter zur Einhaltung des Mietvertrages durch den Mieter) oder auf richterlicher Anordnung (Kaution als Sicherheit für die Entlassung eines Untersuchungshäftlings) oder auf Gesetz. Oft ermöglicht sie dem Betroffenen auch die Durchsetzung eines eigenen Rechts (z. B. vorläufige Vollstreckbarkeit) oder die Abwendung eines fremden Rechts (z. B. Zurückbehaltungsrecht). Die Art der S. unterliegt zunächst der Vereinbarung, hilfsweise dem BGB (insbes. Hinterlegung von Geld und Wertpapieren, Bestellung eines Pfandrechts, einer Hypothek oder Grundschuld und als letzte Möglichkeit die Stellung eines tauglichen Bürgen) und im Prozeß dem freien Ermessen des Gerichts.




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