Sippenhaft

ist die in Anlehnung an den Begriff der Sippe erfolgende, im Rechtsstaat unzulässige Anwendung von Maßnahmen gegenüber Angehörigen oder sonstigen Nahepersonen eines Bekämpften oder Verfolgten.
im altdeutschen Recht das Einstehenmüssen der Familienmitglieder z. B. für Bußen und Wergeld; im übertragenen Sinne heute noch in manchen totalitären Staaten als Druckmittel angewendete, im Rechtsstaat dagegen unzulässige Zwangsmaßnahmen gegen Angehörige politisch mißliebiger Gegner.




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