Sitz

Der S. einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft entspricht dem Wohnsitz einer natürlichen Person. Er wird an dem Ort begründet, den die Satzung (autonome Satzung) oder der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Regelmässig ist das der Ort, wo sich die Geschäftsleitung befindet oder die Verwaltung geführt wird. a. Hauptniederlassung, Sitzverlegung.

ist der Ort der Niederlassung. Sitztheorie

S. a. Wohnsitz, Niederlassung. S. einer Gesellschaft ist an dem Ort, der durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder dergleichen bestimmt ist (§ 11 AO). Allein maßgebend ist die förmliche Erklärung.




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