Sonderbehörde

ist die nicht in die allgemeine Verwaltung eingegliederte Behörde (z.B. Gewerbeauf- sichtsamt). Sonderbehörden bestehen insbesondere auch auf Kreisebene. Sachliche wie organisatorische Gründe sprechen regelmäßig für die Einfügung von Sonderbehörden in die allgemeinen Verwaltungsbehörden. Lit.: Fonk, F., Die Problematik der Sonderbehörden, 1969




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