Sperrminorität

die gebräuchliche Bezeichnung eines Aktienbesitzes, der zwar nicht so gross ist, dass er eine Stimmenmehrheit verkörpert, aber gross genug ist, Beschlüsse der Hauptversammlung zu verhindern, die einer Dreiviertelmehrheit des Grundkapitals bedürfen. Die Sp. wird demnach mit einem Aktienbesitz erreicht, der mehr als ein Viertel des Grundkapitals beträgt. Aktiengesellschaft.

Opposition

ist bei einer Aktiengesellschaft eine Gruppe, die im Besitz von mehr als 25 und weniger als 50% der Aktien ist. Die S. kann infolgedessen Hauptversammlungsbeschlüsse bestimmten Inhalts, die eine 3/4 -Kapitalmehrheit erfordern, verhindern. S. a. Beteiligung, wesentliche.




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