Sperrwirkung der Entziehung der Fahrerlaubnis

Entzieht das Gericht einem Angeklagten die Fahrerlaubnis, so hat die dabei verhängte Sperre die Wirkung, dass während der festgesetzten Frist eine neue F. nicht erteilt werden darf, sofern die Sperre nicht vorzeitig vom Gericht aufgehoben wird. Wird die F. wegen Ungeeignetheit nach dem Punktsystem von der Verwaltungsbehörde entzogen, so darf diese frühestens nach 6 Monaten eine neue F. erteilen (§ 4 X StVG).




Vorheriger Fachbegriff: Sperrvertrag | Nächster Fachbegriff: Sperrwirkung des Tarifvertrags


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen