Steuerüberwälzung

Abschieben der Steuerlast durch den Steuerschuldner auf andere. Ist z.T. vom Gesetzgeber gewollt, z. B. bei der Mehrwertsteuer.

ist der gelungene Versuch eines Steuerschuldners, ihm auferlegte Steuern durch entsprechende Preisgestaltung anderen Personen aufzulasten. Bei der Fortwälzung geschieht dies dadurch, dass er als Leistender (Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen) die Leistungsempfänger (Abnehmer) durch höhere Preise belastet (z. B. Gewerbesteuer); bei der Rückwälzung dadurch, dass er als Leistungsempfänger (Abnehmer) durch niedrigere Preise die Steuerlast dem Leistenden zuschiebt (Lohnsteuerpauschalierung). Weiterwälzung ist jede einem primären Überwälzungsvorgang folgende weitere S. Die S. ist teilweise auch gesetzlich beabsichtigt, z. B. erfolgt bei der Umsatzsteuer wirtschaftlich eine S. auf den Endverbraucher.




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