Straffreierklärung

Bei gegenseitiger Beleidigung od. leichter Körperverletzung kann das Gericht, wenn der Verletzte die Tat auf der Stelle mit einer dieser Taten erwidert, einen od. beide für straffrei erklären (sog. Kompensation: §§ 199, 233 StGB). Absehen von Strafe, Straffreiheitsgesetze.

In § 199 StGB geregelter Strafverzicht trotz Schuld des/der Täter bei gegenseitigen Beleidigungen. Materiellrechtlich und strafprozessual genauso zu behandeln wie sonstige Fälle des fakultativen Absehens von Strafe.

Absehen von Strafe.




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