Strafgesetze

unterliegen strengen rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgeboten, auch absoluten Rückwirkungs- und Analogieverboten (Nulla poena sine lege). Ferner muss die gesetzliche Strafdrohung zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters in einem angemessenen Verhältnis stehen (Nulla poena sine culpa).




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