Studentenwerk

ist die Organisation zur sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Betreuung der Studenten (meist ein rechtsfähiger Verein, eine Anstalt oder Stiftung). Seine wichtigsten Aufgaben sind der Betrieb der Mensa, die Vermittlung von Wohnplätzen und die Studienförderung durch Stipendienvergabe. Finanziert werden die Studentenwerke vor allem durch Zuschüsse von Bund und Ländern. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007




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