Superintendent

(lat.), andere Bezeichnung für Dekan, Kreispfarrer oder Probst: in der evangelischen Kirchenverfassung ist der S. neben der Kreissynode das zweite Organ des aus mehreren Kirchengemeinden bestehenden Kirchenkreises.

ist im evangelischen Kirchenrecht (teilweise) der Dekan.

ist in manchen Gliedkirchen der Evang. Kirche die Bezeichnung des Dekans (s. a. Landessuperintendent).




Vorheriger Fachbegriff: summum ius summa iniuria | Nächster Fachbegriff: Superkargo


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen