Tag

Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages, also um 24 Uhr (§ 188 Abs. 1 BGB). Dabei wird der erste Tag nicht mitgezählt, ausser wenn der Beginn des Tages (0 Uhr) der massgebende Zeitpunkt ist (z.B. Mietbeginn 1. Februar, also um 0 Uhr; Ende einer 20tägigen Mietdauer: 20. Februar, 24 Uhr) und bei der Berechnung des Lebensalters, bei der der Tag der Geburt mitgezählt wird (Vollendung des 21. Lebensjahres also am Tag vor dem "21. Geburtstag" um 24 Uhr; der sog. Geburtstag ist erster Tag des neuen Lebensjahres).




Vorheriger Fachbegriff: Tafelgeschäft | Nächster Fachbegriff: Tagebücher


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen