Taxiboot

oder Wassertaxi ist ein kleines Fahrgastschiff, das zwischen verschiedenen Anlegestellen ohne festen Fahrplan verkehrt und eine Länge von höchstens 12 Metern hat (Anh. X, Teil I, Kap. 9, § 9.01 der Anlage zur BinSchUO = Anlageband zu BGBl. 2008 I Nr. 59). Seine Besatzung muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Es hat den technischen Anforderungen nach § 5 BinSchUO i. V. m. Anh. X zu genügen. S. a. Binnenschifffahrt.




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