Terminsgebühr

ist die nach den §§2 II, 13 RVG dem Rechtsanwalt in jeder Instanz einmal für Wahrnehmung eines Termins entstehende Gebühr.




Vorheriger Fachbegriff: Termingeschäft | Nächster Fachbegriff: Terminverlegung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen