Territorialstaat

ist der ein bestimmtes Gebiet (Territorium) als räumliche Grundlage seiner Staatsgewalt beherrschende Staat. In der Neuzeit ist der Staat grundsätzlich T. Dagegen besteht in älteren Zeiten eine Herrschaftsgewalt vor allem über Personenverbände. Lit.: Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007; Willoweit, D., Rechtsgrundlagen der Territorialgewalt, 1975




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