Thermostatventile

Im Mietrecht :

Der Gesetzgeber sieht vor, dass sämtliche seit 1978 in Wohnungen eingebauten Heizkörper mit Thermostatventilen ausgestattet sein müssen. Durch die automatische Anpassung an die schwankenden Außentemperaturen soll Energie gespart werden. Über die Höhe der hierdurch zu erzielenden Energieersparnis streiten die Fachleute, da bereits durch verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen der
Energieverbrauch der Mieter entscheidend beeinflusst worden ist. Seit dem Stichtag 1.10.1987 müssen auch sämtliche Heizkörper, die vor Oktober 1978 installiert worden sind, nachträglich mit Thermostatventilen versehen werden.
Auf diese Umrüstungsmaßnahmen hat der Mieter einen einklagbaren Anspruch. Sollte der Vermieter sich weigern, eine ordnungsgemäße Heizungsanlage zu betreiben, berechtigt dies den Mieter sogar zu einer Mietminderung. Bevor sich der Mieter jedoch zu solchen Schritten entscheidet, sollte er berücksichtigen, dass der Vermieter bei derartigen energieeinsparenden Modernisierungsarbeiten die Kosten mit 11 % auf die Jahresmiete umlegen kann. Sollte die zukünftige Energieeinsparung also nur gering ausfallen, muss sich der Mieter vorher überlegen, ob es sich wirtschaftlich lohnt, Umrüstungsmaßnahmen vom Vermieter zu verlangen oder den alten Zustand zu belassen.
Der Vermieter ist zur Umrüstung nicht verpflichtet, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt. Ebenfalls müssen Zentralheizungen mit sog. Niedertemperaturkesseln nicht nachgerüstet werden.
Schließlich kann der Mieter sich im umgekehrten Fall auch nicht gegen die Nachrüstung der Heizungsanlage mit Thermostatventilen und automatischer Außensteuerung wehren. Er muss vielmehr deren Einbau dulden und die damit verbundene Mieterhöhung akzeptieren (LG Berlin, ZMR 86, 444).
Weitere Stichwörter:
Betriebskosten, Heizkostenverordnung, Informationspflicht bei Modernisierung, Mieterhöhung bei Modernisierung, Mindesttemperaturen




Vorheriger Fachbegriff: Theorie von der delinquenten Subkultur | Nächster Fachbegriff: Thesaurierung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen