Thing (Ding)

Im germanischen Recht war in der Völkerschaft oberstes Organ staatlicher Macht die Volksversammlung, das Allthing oder Th. Es trat einmal im Frühjahr zusammen. Es war in erster Linie Gerichtsversammlung. Hier forderte der Vorsitzende, der "Richter", ein Mitglied der Gerichtsgemeinde auf, das Urteil vorzuschlagen, über welches das Th. abstimmte. Bei Annahme wurde es vom Richter verkündet. Rechtsgeschichte.




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