Trennungsgeld

(Trennungsentschädigung) erhält ein Beamter, wenn er aufgrund einer Versetzung oder Abordnung zu getrennter Haushaltsführung gezwungen ist . Als Tr. werden u. a. gewährt: Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld, Reisebeihilfen für Familienheimfahrten, Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort.




Vorheriger Fachbegriff: Trennungsentschädigung | Nächster Fachbegriff: Trennungsgeld (Trennungsentschädigung)


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen