Triptik

Auslandsfahrt. Unter Triptik versteht man eine bestimmte zollrechtliche Bürgschaftserklärung eines Automobilclubs (Grenzpassierschein unter der Gewähr, daß das Fahrzeug nicht im Lande bleibt).

ist ein Grenzpassierschein für ein Fahrzeug (Land- oder Wasserfahrzeug) zum einmaligen oder mehrmaligen zollfreien Grenzübertritt. Tr. wird in der BRD ausgestellt vom ADAC, AvD, DTC. Tr. ist für die Reise in die meisten Länder nicht mehr erforderlich. - Vgl. Carnet de passage.




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