Tumultschaden

(lat.: tumultus = Lärm, Unruhe, Auflauf, Aufruhr); der durch innere Unruhen (z.B. Demonstrationen) an Personen oder Sachen verursachte Schaden. Soweit der Verursacher bekannt ist, haftet er nach den allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen. Bei gemeinschaftlicher Begehung mehrerer ist jeder für den Schaden verantwortlich, auch wenn sich nicht ermitteln läßt, wer den Schaden durch seine Handlung verursacht hat. Darüber hinaus besteht unter bestimmten engen Voraussetzungen nach dem T.Gesetz ein Ausgleichsanspruch gegen das betreffende Bundesland.




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