TVÜ-H

Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) sind die Überleitung und der Besitzstand der hessischen Landesbeschäftigten geregelt, deren Arbeitsverhältnis über den 31. 12. 2009 hinaus fortbesteht und die am 1. 1. 2010 unter den Geltungsbereich des TV-H fallen. Genauso wie beim TV-H haben die Tarifvertragsparteien bei Abschluss des TVÜ-H eine enge Anlehnung an den TVÜ-L angestrebt.




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