Tyrannenmord

Im Mittelalter war die Tötung eines unrechtmässigen Herrschers (Usurpator) in bestimmten Fällen erlaubt, während ein rechtmässiger Herrscher, der tyrannisch regierte, nur auf legaler Grundlage beseitigt werden durfte.




Vorheriger Fachbegriff: Tyrannei der Mehrheit | Nächster Fachbegriff: Tyrannis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen