| Tätlicher Angriff ist eine unmittelbar auf eine Person zielende feindliche Einwirkung, ohne dass es zur Körperverletzung zu kommen braucht (z.B. auch Abgabe von Schreckschüssen).  
  
   
 Weitere Begriffe : Verbalkontrakt | Risikoverringerungstheorie | Gaswerk | 
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