Ultimatum

(lat.: ultimus = letzter); letztmalige Forderung mit der Androhung bestimmter Maßnahmen für den Fall, daß die Gegenseite - meist innerhalb einer gewissen Frist - keine Folge leistet.

(lat.), letztmalige Forderung oder Mahnung mit der Androhung von Massnahmen für den Fall, dass die Gegenseite wiederum keine Folge leistet; meist mit Fristsetzung verbunden.

([N.] Zuendegegangenes) ist die (letztmalige) Erklärung einer Anforderung unter Androhung von Folgen für den Fall der Nichterfüllung. Lit.: Johann, //., Begriff und Bedeutung des Ultimatums im Völkerrecht, 1967

ist im zwischenstaatlichen Verkehr die Androhung bestimmter Maßnahmen eines Staates gegenüber einem anderen für den Fall, dass dieser bestimmte Forderungen nicht erfüllt. Häufig wird dabei eine Frist gesetzt, in der die Forderungen erfüllt sein müssen.




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