Umweltbundesamt

Nach Art. 87 Abs. 3 GG errichtete Bundesoberbehörde mit Sitz in Dessau, die zentrale Aufgaben auf dem Gebiet der Umweltforschung und des Umweltschutzes wahrnimmt; vgl. im Einzelnen das Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes vom 22.7. 1974 (13G131.I S.1505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.5. 1996 (BGBl. 1 S.660).

Durch G v. 22. 7. 1974 (BGBl. I 1505) m. Änd. wurde das U. als selbständige Bundesoberbehörde errichtet. Es hat seinen Sitz in Dessau und erledigt Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Umwelt, insbes. im Bereich der wissenschaftlichen Forschung, der Umweltplanung sowie zur Unterstützung von Gesetzgebung und Verwaltung. S. a. Emissionshandel, Elektro- und Elektronikgeräte, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister.




Vorheriger Fachbegriff: Umweltbevollmächtigter (Umweltverantwortlicher) | Nächster Fachbegriff: Umwelteinwirkungen, schädliche


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen