Unfallkasse Post und TelekomTräger der gesetzlichen Unfallversicherung insbes. für Versicherte in der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, in den aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Aktiengesellschaften, in der Bundesdruckerei GmbH und im Bundesministerium für Post und Telekommunikation und in dessen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. Die U. P. u. T. besitzt Dienstherrenfähigkeit (§§ 127, 149 SGB VII).
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