untere Landesbehörde

die im dreistufigen Verwaltungsaufbau der unmittelbaren Landesverwaltung auf der unteren Ebene, also den Landesmittelbehörden nachgeordnete Behörden (z. B. das Finanzamt).




Vorheriger Fachbegriff: untere Bundesbehörde | Nächster Fachbegriff: Untere Verwaltungsbehörde


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen