Unterhaltsgeld

wird Teilnehmern an Massnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zur beruflichen Fortbildung mit ganztägigem Unterricht gewährt (§ 44 AFG). Es beträgt für Personen mit mindestens 1 Kind 73%, sonst 65% des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelts.

konnten bis zum 31. 12. 2003 Teilnehmer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsförderung) zur beruflichen Fortbildung mit ganztägigem Unterricht in Anspruch nehmen. Die Leistung ist durch das Dritte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23. 12. 2003 (BGBl. I 2848) gestrichen worden (s. a. Hartz-Gesetze).




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