Urlaubszeit Verkehrsbeschränkung

Auslandsfahrt. In der Urlaubs-(Ferien-)2eit waren im Jahre 1969 erstmals die Bundesautobahnen (einschließlich der Parkplätze) und 12 Bundesfernstraßen auf 5 Wochen für Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie für Lkw-Anhänger am Wochenende mit Unterbrechungen gesperrt. In dringenden Fällen waren Ausnahmebewilligungen möglich. Die Sperre diente der Erleichterung des Urlaubsverkehrs und führte zur Verringerung tödlicher Unfälle während dieser Zeit. Sie ist vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig bestätigt worden und wird seitdem alljährlich mit Änderungen verordnet.




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