Verbrauchskosten

Bei einer Eigentumswohnung :

Zu Problemen kommt es immer wieder bei der Veräusserung von Eigentumswohnungen zwischen dem Veräusserer und dem

Erwerber, wenn die Veräusserung während eines Kalenderjahres oder während des Abrechnungsjahres der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt.

Der Veräusserer hat die bis zu diesem Zeitpunkt, nämlich dem der Veräusserung, fälligen Vorauszahlungen geleistet und der Erwerber hat diese ab diesem Zeitpunkt übernommen und ebenfalls geleistet. Nunmehr erfolgt eine gewisse Zeit später die Jahresabrechnung und endet mit einer Nachzahlungsverpflichtung.

Hierfür haftet der Erwerber - meist aufgrund vertraglicher Regelung, da im Kaufvertrag häufig geregelt ist, dass Lasten und Kosten ab einem bestimmten Zeitpunkt auf den Erwerber übergehen.

Dies bedeutet aber noch nicht, dass der Erwerber diese Nachzahlung im Verhältnis zum Veräusserer allein zu tragen hat. Grundsätzlich sind nämlich die Kosten und Lasten zeitanteilig zu verteilen. Bei den Hausgeldvorauszahlungen bieten sich praktisch keine Probleme, da diese feststellbar sind und zeitanteilig verteilbar sind. Anders ist dies jedoch bei den Verbrauchskosten, die im Laufe des Jahres in unterschiedlicher Höhe anfallen, wie zum Beispiel die Heizkosten. Im Januar und Februar werden beispielsweise etwa je 16 Prozent des gesamten Jahresverbrauchs an Brennstoffen aufgewandt, während auf den März noch 13 Prozent, auf den November 11 Prozent und auf den Dezember 14 Prozent entfallen.

Es empfiehlt sich hier, die Verbrauchskosten nach der Gradzahltabelle des Deutschen Wetterdienstes, den Brennstoffverbrauch zeitanteilig und in Verbrauchshöhe mit den entsprechenden Prozentsätzen neu zu berechnen. Dies ist auch nicht unbillig, da in den meisten -Teilungserklärungen der Anteil der verbrauchsunabhängigen Kosten und der Anteil der verbrauchsabhängigen Kosten quotenmässig festgelegt ist. Nach der Heizkostenverordnung sind hier bei der Verteilung der Heizkosten gewisse Prozentsätze auf den Verbrauch umzulegen und bei der Abrechnung gewisse Prozentsätze auf die beheizte Grundfläche.




Vorheriger Fachbegriff: Verbrauchsgüterrichtlinie | Nächster Fachbegriff: Verbrauchsmittelentwendung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen