Vermessungsbehörde

sind die Vermessungs- und Katasterämter. Ihnen obliegen die zur Übertragung und Sicherung des Grundeigentums und zur Laufendhaltung der öffentlichen Bücher und Kartenwerke erforderlichen vermessungstechnischen Arbeiten, die Vermarkung der Grenzen von Grundstücken und Fischereirechten sowie die Führung des Liegenschaftskatasters. a. Kataster.




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