Vermutung der Richtigkeit des Rechts

Im demokratischen Rechtsstaat besteht der Grundsatz der V.d.R.d.R. Insbes. gibt es keinen Vorrang des Naturrechts in dem Sinn, dass der Richter einem Gesetz wegen angeblichen Verstosses gegen die Gerechtigkeit oder Treu und Glauben den Gehorsam verweigern darf. Das würde mit dem wichtigen Prinzip der Rechtssicherheit unvereinbar sein. Dagegen muss der Richter, wenn er eine Rechtsnorm für verfassungswidrig hält, das Bundesverfassungsgericht anrufen, Art. 100 GG.




Vorheriger Fachbegriff: Vermutung gesetzliche | Nächster Fachbegriff: Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer Urkunde


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen