Verschleppte Personen

Displaced Persons, DP’s, Personen, die von deutschen Dienststellen während des 2. Weltkriegs aus den besetzten Gebieten nach Deutschland, meist zur Arbeitsleistung, verbracht wurden und nach Kriegsende nicht mehr in ihre kommunistischen Heimatländer zurückkehrten. Die ehemaligen V.n P. stellen den Hauptanteil der heimatlosen Ausländer.

Deutsche, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt worden sind, erhielten bis zu dessen Aufhebung Hilfe nach dem Heimkehrergesetz. Die Verschleppungszeit wird ferner in der Rentenversicherung als Ersatzzeit berücksichtigt (§ 250 I Nr. 2 SGB VI).




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