Versehrtenleibesübung

Im Sozialrecht :

Versehrtenleibesübung ist eine der Leistungen der Kriegs-

Wiedergewinnung und Erhaltung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit gewährt (§ 10 Abs. 3 BVG). Sie wird unter ärztlicher Betreuung und sachkundiger Anleitung im Rahmen regelmässiger örtlicher Übungsveranstaltungen geeigneter Sportgemeinschaften durchgeführt (§11 Abs. 1 BVG). Rehabilitationssport




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