Versicherungszwang

ist im Versicherungsrecht der gesetzliche Zwang zur Versicherung, der entweder ein Versicherungsverhältnis ohne Abschluss eines Versicherungsvertrags oder die Verpflichtung zum Abschluss eines solchen begründen kann. Lit.: Weyers, H./Wandt, M., Versicherungsvertragsrecht, 3. A. 2003, 4. A. 2007




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