Versitzung

Buchversitzung.

ist der Verlust eines Rechtes durch dessen Ersitzung seitens einer anderen Person. Buchversitzung ist dabei der Verlust eines zu Unrecht gelöschten oder nicht eingetragenen Rechts an einem fremden Grundstück, der mit der Verjährung des Anspruchs gegen den Eigentümer ein- tritt (§901 BGB). Die V. ist (wie auch die Ersitzung) rechtstatsächlich nicht häufig.

Buchversitzung.




Vorheriger Fachbegriff: Versiegelung | Nächster Fachbegriff: Versklavung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen