Verwaltungsakt mit Doppelwirkung

Verwaltungsakt; Anfechtungsklage.




Vorheriger Fachbegriff: Verwaltungsakt mit Dauerwirkung | Nächster Fachbegriff: Verwaltungsakt mit einmaliger Wirkung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen