Viehfutterentwendung

Wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehs bestimmte oder geeignete Gegenstände gegen den Willen des Eigentümers wegnimmt, um dessen Vieh damit zu füttern, wird nicht wegen Diebstahls, sondern wegen einer Übertretung nach § 370 Abs, 1 Nr. 6 StGB bestraft.




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