Volkszugehörigkeit, deutsche

Zugehörigkeit zum Deutschtum, insbes. der Volksdeutschen; durch die Ausstellung eines Vertriebenenausweises nach dem Bundesvertriebenengesetz wird sie für alle Behörden verbindlich festgestellt.




Vorheriger Fachbegriff: Volkszugehörigkeit | Nächster Fachbegriff: Volladoption


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen