Wahlbehörde

ist jede amtliche Stelle, die mit der Vorbereitung, Durchführung und Auszählung einer Wahl beschäftigt ist. Für die Wahl zum Bundestag sind z. B. W.n: der Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter, ferner der Bundes-, Landes- und Kreiswahlausschuss, endlich für jeden Wahlbezirk der Wahlvorsteher oder der Wahlvorstand. a. Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung.




Vorheriger Fachbegriff: Wahlbeeinflussung | Nächster Fachbegriff: Wahlbehinderung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen