Wandelgeschäft

ist ein Termingeschäft an der Börse, das auf Verlangen einer Vertragspartei in ein Kassengeschäft (Sofortgeschäft) umgewandelt werden kann.




Vorheriger Fachbegriff: Wandelanleihe | Nächster Fachbegriff: Wandelobligation


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen