Warenverkehrsfreiheit

(Art. 23 ff., 25, 28 EGV) ist die auf den Verkehr von Waren bezogene Freiheit der Europäischen Union. Die W. gilt für Waren, die aus den Mitgliedstaaten stammen oder sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden. Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt, das Verbot umfasst, zwischen den Mitgliedstaaten Einfuhrzölle, Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, und einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber dritten Ländern einführt. Lit.: Kenntner, M., Grundfälle zur Warenverkehrsfreiheit, JuS 2004, 22; Lenz, C., Warenverkehrsfreiheit, NJW 2004, 332; Heermann, P., Warenverkehrsfreiheit, 2004




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