Warschauer Pakt

wurde der am 14. 5. 1955 in Warschau zwischen Albanien, Bulgarien, Ungarn, der ehem. DDR, Polen, Rumänien, der ehem. Sowjetunion und der ehem. Tschechoslowakei geschlossene Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand genannt, in dem sich die Vertragschließenden u. a. zu gegenseitiger Beratung bei Gefahr eines Angriffs auf einen Vertragschließenden (Art. 3) und zum gegenseitigen Beistand gem. Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen im Falle eines bewaffneten Überfalls auf das europäische Gebiet eines Vertragschließenden (Art. 4) verpflichteten. Der W. P. ist inzwischen aufgelöst.




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