Wehrdienstentziehung
Verstümmelung
Im Wehrstrafgesetz (WStG) der fiir die Selbstverstümmelung und Dienstentziehung durch Täuschung übergeordnete Begriff (§§ 17,18 WStG). Daneben ist die Wehrpflichtentziehung (Landesverteidigungsdelikte) gesondert geregelt.
Dienstentziehung.
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