Wirtschaftslenkung

ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Maßnahmen, durch die zum Zweck der Erreichung eines wirtschaftspolitisch oder gesellschaftspolitisch erwünschten Zustands oder Ablaufs des Wirtschaftslebens auf das wirtschaftliche Geschehen eingewirkt werden soll (z. B. Preisfestsetzung, Steuerfestsetzung, Subvention). Die W. ist ein Teil der Politik. Die W. kann unmittelbar (z. B. Verbot) oder mittelbar sein (z. B. Kredit). Lit.: Pöhn, C., Wirtschaftslenkung, 2002

ist die Einflussnahme des Staates auf den Ablauf der Wirtschaft.

1.
Sieht man von den merkantilistisch geprägten Handelsbeschränkungen des 16. bis 18. Jhdts. ab, so fällt ihr Beginn mit dem Ausbruch des ersten Weltkrieges und den damals infolge Blockade und erhöhten Materialanforderungen rasch auftretenden Verknappungen zusammen. Nach einer kurzen Zeit der Einschränkung des Bewirtschaftungssystems nach dem Kriege führte die Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre erneut zu starken Eingriffen des Staates (Brüning\'sche Notverordnungen). Unter der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde sodann ein vollständiges Lenkungssystem aufgebaut, das schließlich in eine reine Kriegswirtschaft einmündete. Von 1945-1948 wurde die W. der letzten Kriegsjahre, wenngleich mit veränderter Zielsetzung, noch weitgehend fortgeführt.

2.
Die W. lief erst nach der Gründung der BRep. langsam aus, deren Wirtschaftspolitik der sozialen Marktwirtschaft auf die Bildung eines freien Marktes ausgerichtet ist, in den nur aus sozialen Rücksichten korrigierend eingegriffen werden soll. Dabei bedient sich der Staat im Grundsatz marktkonformer Mittel, d. h. er versucht durch Beeinflussung der das Marktgeschehen bestimmenden Faktoren ohne unmittelbare Beeinträchtigung der Entschlussfreiheit der Marktpartner durch Gebote oder Verbote den Wirtschaftsablauf zu steuern.

3.
Nach der Art der Wirtschaftslenkung kann zwischen direkten (unmittelbaren) Eingriffen und indirekten (mittelbaren) Lenkungsmaßnahmen unterschieden werden. Ausgangspunkt der unmittelbar wirkenden Gebote und Verbote (sog. Bewirtschaftung) ist i. d. R. eine Mangelsituation, die durch Vorschriften über die Gewinnung, Herstellung, Verwendung sowie den Absatz und Bezug der knappen Güter bewältigt werden soll (Liefergebote, Bezugsbeschränkungen, Preisvorschriften; s. a. Sicherstellungsgesetze). Ziel der indirekten Lenkungsmaßnahmen ist dagegen eine globale Steuerung der Wirtschaft zur Erreichung bestimmter wirtschaftspolitisch erwünschter Ergebnisse (z. B. Preisstabilität, Vollbeschäftigung, Wachstum). Der Staat beschränkt sich hier i. d. R. darauf, auf die Geld- bzw. Nachfrageseite Einfluss zu nehmen, um durch die daraus zu erwartenden Rückwirkungen auf die Güterseite den Produktionsprozess und damit den Wirtschaftsablauf zu steuern. Ansatzpunkte dieser Lenkungsmaßnahmen bilden die Einkommensverteilung und Einkommensverwendung sowie die Beeinflussung der Investitionen insbes. durch steuerpolitische Maßnahmen sowie die Gewährung direkter Finanzhilfen (Subventionen, Bürgschaften, Kredite, soziale Transferleistungen). S. a. Stabilitätsgesetz.




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