Wissenschaftsrat
    
                      ist in Deutschland das Beratungsgremium des Staates in Fragen der Wissenschaft. Lit.: Röhl, H., Der Wissenschaftsrat, 1994; Wissenschaftsrat, 1988 
 Beratendes Gremium in Fragen von Bildung und Wissenschaft; die Mitglieder werden teils vom Bundespräsidenten (auf Vorschlag wissenschaftlicher Einrichtungen sowie gemeinsamen Vorschlag der Bundesregierung und der Länderregierungen) berufen, teils von den Regierungen des Bundes und der Länder entsandt. Rechtsgrundlage: Verwaltungsabkommen zw. Bund und Ländern v. 5. 9. 1957 (mehrmals verlängert). 
                     
        
        
        
       
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