Zollkennzeichen

Unter einem Zollkennzeichen versteht man die ovalen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen. Sie werden von Zollämtern ausgegeben, wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Grenzübergang kein Nationalitätskennzeichen führt oder wenn ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Triebkraft in das Ausland ausgeführt werden soll.

werden für diejenigen nach Deutschland verbrachten Kraftfahrzeuge ausgegeben, die ohne Nationalitätszeichen nach Deutschland gelangt sind. Die Ausgabe der Zollkennzeichen erfolgt durch die Zollstellen. Das Zollkennzeichen muss dem Muster 1 der Anlage zur internationalen Verordnung vom 12.11.34 entsprechen. Es ist ein länglich-rundes Kennzeichen, das lediglich eine Kennummer trägt.




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